Forscher*innen widersprechen Werbewirtschaft: Einwilligungsagenten stärken Wettbewerb und Bürger*innenrechte
29.04.2026
Sechs Wissenschaftler*innen aus Deutschland und Österreich kontern den offenen Brief von 19 Wirtschaftsverbänden und verteidigen einen zentralen Mechanismus der geplanten EU-Digitalreform: Für die Wissenschaftler*innen sind Einwilligungsagenten der bisher einzige Weg, wie Verbraucher*innen informierte Entscheidungen treffen können.
Kurz nach dem offenen Brief der deutschen Werbewirtschaft an mehrere Bundesministerien melden sich nun Wissenschaftler*innen in einem eigenen offenen Brief zu Wort, unter anderem auch Max von Grafenstein, ECDF-Professor für Digitale Selbstbestimmung an der Universität der Künste Berlin, und Dr. Elias Grünewald, assoziierter Wissenschaftler am ECDF. Die Forschenden widersprechen den zentralen Thesen des offenen Briefs und warnen davor, geplante Schutzmaßnahmen im sogenannten Digitalen Omnibus der EU-Kommission zu schwächen. Konkret geht es um Artikel 88b des Entwurfs, der sogenannte Einwilligungsagenten verbindlich einführen soll. Diese Softwarelösungen sollen Nutzer*innen ermöglichen, ihre Datenschutzpräferenzen einmalig und zentral festzulegen. Das Ziel: Statt bei jedem Website-Besuch erneut Cookie-Banner wegzuklicken, ohne die Konsequenzen zu verstehen, haben Verbraucher*innen konsequent Kontrolle über ihre Daten.
Die Werbewirtschaft hatte argumentiert, der Mechanismus sei technisch nicht ausgereift, gefährde die Finanzierungsgrundlage des freien Internets und führe zu sinkenden Einwilligungsraten. Dem widersprechen die Wissenschaftler*innen klar: Eine Langzeitstudie mit rund 1.000 Teilnehmer*innen zeige, dass gut gestaltete Einwilligungsagenten die Zustimmungsraten – auch für personalisierte Werbung – um bis zu 20 Prozent gegenüber dem Status quo steigern können.
Zudem sei das Konzept technisch längst erprobt, argumentieren die Wissenschaftler*innen. Projekte wie EMIDD und DaSKITA an der TU Berlin, die Spezifikation ADPC der NGO NOYB sowie funktionsfähige Anwendungen wie der „Consent-O-Mat" oder der „Consenter" belegten dies.
Die Forschenden sehen hinter der Kritik der Branche vor allem wirtschaftliche Interessen marktmächtiger Akteure, die von intransparenten Prozessen profitierten. Artikel 88b schaffe erstmals Chancengleichheit im Markt, auf dem datenschutzkonforme Dienste dann gegenüber „datenhungrigen“ Konkurrenten sichtbar punkten könnten. Gleichzeitig fordern sie Nachschärfungen: Marktbeherrschende Plattformen wie Apple oder Google dürften keine eigenen Einwilligungsagenten betreiben, da dies ihre Marktmacht weiter zementieren würde.