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Gleichstellungsbericht: Teubner ist in der Sachverständigenkommission

Bundesfrauenministerin Dr. Franziska Giffey hat Prof. Dr. Timm Teubner in die Sachverständigenkommission für den Dritten Gleichstellungsbericht der Bundesregierung berufen. Gemeinsam mit seinen Kolleg*innen wird sich der Professor des Einstein Center Digital Future und der Technischen Universität Berlin mit der Frage beschäftigen, wie Digitalisierung die Gleichstellung der Geschlechter fördern kann.

„Digitalisierung verändert unsere Arbeitswelt, unsere Kommunikation, unser Zusammenleben in Familie und Gesellschaft – von der Dating-App über den Pflegeroboter bis zum mobilen Arbeiten. Manche Berufe werden wegfallen, völlig neue werden hinzukommen. Was bedeutet das für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf? Welche Weichen müssen wir jetzt stellen, damit die Digitalisierung Frauen und Männern gleiche Chancen eröffnet? Antworten auf diese Fragen wird uns das Gutachten der Sachverständigen liefern. Bis zum Herbst 2020 erwarten wir konkrete Handlungsempfehlungen“, so Franziska Giffey.

Das Gremium unter dem Vorsitz von Professorin Dr. Aysel Yollu-Tok (Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin) wird sich mit dem Thema „Digitalisierung“ befassen. Im Mittelpunkt steht die Frage, welche Maßnahmen erforderlich sind, damit Frauen und Männer in der digitalen Wirtschaft die gleichen Chancen haben. „Ich fühle mich geehrt, an einem derart relevanten und aktuellen Thema mitarbeiten zu dürfen. Für mich bedeutet diese Aufgabe auch eine neue Herausforderung, der ich mich gerne stelle“, sagt Timm Teubner.

Die Sachverständigenkommission arbeitet ehrenamtlich und unabhängig. Sie besteht aus elf Wissenschaftler*innen, die sich in unterschiedlichen Fachbereichen (Wirtschaftswissenschaften, Jura, Informatik, Sozialwissenschaften) mit den wichtigsten Aspekten der Digitalisierung befassen.

Timm Teubner freut sich besonders auf den Austausch mit seinen Kolleg*innen in der Kommission, die zahlreichen neuen Perspektiven sowie den Blick hinter die Kulissen eines Bundesministeriums. Er möchte sehr gerne seine Expertise in der Kommission einbringen. „Ich habe zwar keinen Hintergrund in der Gender-Forschung oder zum Thema Gleichstellung, wohl aber in den Bereichen Digitalisierung und Plattformökonomie. Viele daten-basierte Geschäftsmodelle und Plattformen prägen unser aller Leben zunehmend und Fragen nach Gleichstellung und Diskriminierung stellen sich natürlich auch dort. Aufgrund des unmittelbaren Zusammenhangs zwischen Interface- und Mechanismus-Design auf der einen, und Nutzerverhalten auf der anderen Seite, ergeben sich neben ökonomischen und technischen nun auch politischen Anforderungen“, sagt er.

Als nächstes werden sich Timm Teubner und die anderen Kommissionsmitglieder zu einer zweitägigen Klausursitzung treffen, um ihre inhaltlichen Schwerpunkte festzulegen und konkrete Aufgabenpakete zu verteilen.

Das Gutachten der Sachverständigenkommission ist wichtiger Bestandteil des Dritten Gleichstellungsberichts, der im Frühjahr 2021 vorliegen soll. Neben dem Gutachten beinhaltet er auch eine Stellungnahme der Bundesregierung.